Betreuungsrecht
Nicht jeder Mensch ist dauerhaft oder vorübergehend in der Lage, seine persönlichen oder rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. In diesen Fällen kann eine rechtliche Betreuung erforderlich werden. Das Betreuungsrecht dient dazu, die Selbstbestimmung der betroffenen Person so weit wie möglich zu erhalten und gleichzeitig die notwendige Unterstützung sicherzustellen.
Die Kanzlei am Dreierkrugplatz berät und begleitet Sie in betreuungsrechtlichen Angelegenheiten. Wir unterstützen sowohl betroffene Personen als auch Angehörige und Betreuer bei rechtlichen Fragen und vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden und Gerichten.
Unsere Beratung umfasst unter anderem:
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Beratung zur Anordnung einer rechtlichen Betreuung
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Unterstützung in betreuungsgerichtlichen Verfahren
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Vertretung bei der Bestellung oder dem Wechsel eines Betreuers
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Beratung zu den Rechten und Pflichten eines rechtlichen Betreuers
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Unterstützung bei Fragen zu Einwilligungsvorbehalten
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Beratung im Zusammenhang mit Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Verständliche Rechtsberatung auf Augenhöhe
Jeder Fall ist individuell. Deshalb legen wir Wert auf eine persönliche Beratung und eine verständliche Erläuterung der rechtlichen Möglichkeiten. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine Lösung, die Ihrer persönlichen Situation gerecht wird.
Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
